Rechtsprechung
KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des Testaments eines ägyptischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens; Berücksichtigung von Beschränkungen der Testierfreiheit nach ägyptischem Recht; Vereinbarkeit eines Erbausschlusses wegen nichtehelicher Abstammung und Religionsverschiedenheit mit dem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2369; EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 25 Abs. 1
Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem Recht - Berücksichtigung der testamentarischen, den Erbrechtsausschluss bestätigenden Verfügung des Erblassers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 03.02.2005 - 61 VI 491/04
- LG Berlin, 30.11.2006 - 83 T 176/05
- KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1109
- FGPrax 2008, 159
- NJ 2008, 267
- FamRZ 2008, 1564
- Rpfleger 2008, 423
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Diese Ansicht erscheint durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2005 (ZEV 2005, 301 ff.) überholt, nach der eine grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S.1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet ist. - BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Das gilt auch für nichteheliche Kinder, Art. 6 Abs. 5, 3 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 25, 167, 174). - BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
- BGH, 28.09.1994 - IV ZR 95/93
Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen …
Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Soweit ihm nach ägyptischem Recht dingliche Wirkung zukommt (Vindikationslegat), ist es für in Deutschland belegene Gegenstände wie ein Damnationslegat i.S.v. § 2174 BGB zu behandeln (vgl. BGH, NJW 1995, 58, 59;… Ferid/Scholz, a.a.O., Rn. 16;… Staudinger/Dörner, a.a.O., Art. 25 EGBGB Rn. 887) und demgemäß im Erbschein nach § 2369 BGB nicht auszuweisen (…Staudinger/Dörner, a.a.O.). - OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04
Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer …
Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Maßgebend ist das ägyptische Gesetz Nr. 77/1943 über die Erbfolge (…im Folgenden: ägErbG, wiedergegeben bei Ferid/Scholz, a.a.O.); die in Art. 7 ägErbG genannten Berufungsgründe sind abschließend (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705, 1707;… Ferid/Scholz, a.a.O., Rn. 21, 34, 79; Pattar, Islamisch inspiriertes Erbrecht und deutscher Ordre public, S. 251). - BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02
Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und …
- KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der …
Auszug aus KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Wird der angekündigte Erbschein nach der zum Vorbescheid ergangenen Beschwerdeentscheidung erteilt, kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (Senat, Rpfleger 2005, 669 ff.;… Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 51).
- OLG Köln, 22.04.2021 - 24 U 77/20
Anspruch auf Auskunft über den Bestand und den Wert eines Nachlasses; Anwendung …
Soweit die ältere Rechtsprechung (vgl. RG JW 1912, 22; BGH, NJW 1993, 1921; OLG Köln, FamRZ 1976, 170 ff.; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1705) noch angenommen hat, dass das Bestehen eines famliären Pflichtteils- und Noterbrechts nicht zum deutschen ordre public zählt, hält der Senat dies auf der Grundlage des von dem Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung dargelegten Verständnisses von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht mehr für vertretbar (so wohl auch KG, NJW-RR 2008, 1109, 1111). - OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 3 Wx 51/08
Berücksichtigung des pauschalierten Zugewinnausgleichs zu Gunsten des …
Der Verstoß gegen den ordre public wirkt sich schließlich auch tatsächlich aus (zu diesem Gesichtspunkt zuletzt KG ZEV 2008, S. 440/441 f.), denn nach deutschem Recht wäre die Beteiligte zu 6. im Ergebnis Erbin sogar zu 3/4. - OLG München, 08.12.2020 - 31 Wx 248/20
Umgehung der geschlechterbezogenen Diskriminierung im Erbrecht über …
(2) Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regel selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und denen in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111; OLG Hamm FamRZ 1993 111/114; OLG Hamm ZEV 2005, 436). - OLG München, 16.04.2012 - 31 Wx 45/12
Zugewinnausgleich im Todesfall: Zusammentreffen von deutschem Güterrechtsstatut …
Die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB setzt voraus, dass nicht nur abstrakt die ausländische Regelung selbst, sondern das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts im konkreten Fall in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen steht, dass es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 118, 312/330; KG NJW-RR 2008, 1109/1111).16 c) Greift die Vorbehaltsklausel des Art. 6 EGBGB ein, ist grundsätzlich zunächst eine Lösung im fremden Recht zu suchen; deutsches Recht ist nur hilfsweise als Ersatzrecht anzuwenden (KG NJW-RR 2008, 1109/1111).
- LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit; …
Während der gesetzliche Erbausschluss eines nichtehelichen Kindes nach ausländischem Recht einen Verstoß gegen den deutschen Ordre public darstellte (KG IPRax 09, 263), wäre eine testamentarische Anordnung, durch welche ein nichteheliches Kind von der Erbenstellung ausgeschlossen wird, indes beachtlich und stellte kein Verstoß gegen den Ordre public dar (…Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 6 EGBGB Rz 30).